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Der Widerrufsbutton ist Pflicht: Muss ich meinen Onlineshop jetzt umbauen?

Recht· 5 Min. Lesezeit

Seit dem 19. Juni 2026 ist der Widerrufsbutton Pflicht. Ich erkläre Ihnen ohne Panikmache, wer ihn wirklich braucht, wie er aussehen muss und was passiert, wenn er fehlt.

Seit dem 19. Juni 2026 gibt es eine neue Pflicht für alle, die online Verträge mit Kunden abschließen: den Widerrufsbutton. Und seit ein paar Wochen bekomme ich fast täglich dieselbe Frage: "Muss ich jetzt etwas an meinem Shop ändern, sonst kommt eine Abmahnung?" Ganz ehrlich, das hängt davon ab, was Sie überhaupt online machen. Aber keine Sorge, die kurze Version dauert nur ein paar Minuten, und die nehme ich mir hier.

Worum es beim Widerrufsbutton geht

Der neue § 356a BGB setzt eine europäische Vorgabe um, die den Widerruf für Verbraucher so einfach machen soll wie den Kauf selbst. Die Idee dahinter finde ich ziemlich fair. Wer online mit zwei Klicks bestellt, soll nicht erst ein Formular suchen, einen Brief tippen oder eine versteckte E-Mail-Adresse ausgraben müssen, um sich wieder vom Vertrag zu lösen. Deshalb muss auf betroffenen Seiten künftig ein klar sichtbarer Button oder Link stehen, über den man den Vertrag direkt widerrufen kann. Die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen bleibt dabei übrigens unverändert, es geht nur um den Weg dorthin.

Die eigentliche Frage: Betrifft es Sie?

Bevor Sie jetzt in Aktionismus verfallen, klären wir das Wichtigste zuerst. Denn längst nicht jede Website braucht diesen Button. Die Pflicht greift nur, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Sie schließen mit Verbrauchern online einen Vertrag ab, und für diesen Vertrag gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Nehmen wir zwei Beispiele aus meiner Nachbarschaft hier im Ruhrgebiet. Ein Onlineshop, der Produkte verkauft und einen Kaufen-Button hat, der ist eindeutig betroffen und muss den Widerrufsbutton einbauen. Ein Handwerksbetrieb dagegen, dessen Website nur die Leistungen beschreibt und zum Anruf oder zur E-Mail einlädt, der schließt online gar keinen Vertrag ab und ist damit nicht betroffen.

Kurz sortiert, betroffen sind vor allem:

  • Onlineshops im Geschäft mit Endkunden
  • Anbieter digitaler Dienstleistungen und Inhalte
  • Abo- und Buchungsplattformen
  • Finanzdienstleister, die online abschließen

Nicht betroffen sind dagegen:

  • reine Info-Websites ohne Online-Abschluss
  • reines Geschäft zwischen Unternehmen, also nur Verkauf an andere Firmen
  • Verträge, bei denen es ohnehin kein Widerrufsrecht gibt, etwa schnell verderbliche Ware oder individuell angefertigte Produkte

Machen wir uns nichts vor: Die meisten kleinen lokalen Betriebe mit einer reinen Visitenkarten-Website sind gar nicht gemeint. Wer aber aktiv online verkauft, der sollte jetzt handeln.

Wie der Button aussehen muss

Wenn Ihre Seite betroffen ist, reicht kein unauffälliger Link ganz unten im Footer neben Impressum und AGB. Der Gesetzgeber will, dass der Widerruf wirklich auffällt. Konkret heißt das:

  • Er muss gut lesbar mit "Vertrag widerrufen" oder einer gleich eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
  • Er muss während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar und leicht zu finden sein.
  • Er muss sich durch Farbe oder Kontrast klar von anderen Links abheben, damit er nicht untergeht.

Technisch muss es kein echter Button sein, ein deutlich hervorgehobener Link genügt auch. Wichtig ist nur, dass ihn niemand lange suchen muss.

Zwei Klicks und eine Bestätigung

Der Widerruf läuft in zwei Stufen ab, das ist bewusst so geregelt. Zuerst gibt der Kunde seine Widerrufserklärung ab und trägt die nötigen Angaben ein, also seinen Namen, um welchen Vertrag es geht und wie er die Bestätigung bekommen möchte. Danach schickt er das Ganze über eine zweite Schaltfläche ab, meist mit "Widerruf bestätigen" beschriftet.

Und hier kommt ein Punkt, den viele übersehen. Sie als Betreiber müssen dem Kunden anschließend unverzüglich eine Eingangsbestätigung schicken, auf einem dauerhaften Medium wie einer E-Mail, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit. Ein kleiner, aber wichtiger Feinschliff dabei: Bestätigen Sie nur den Eingang, nicht die Wirksamkeit. Formulierungen wie "Ihr Widerruf wird bestätigt" würde ich vermeiden, denn ob der Widerruf am Ende wirklich greift, ist eine andere Frage. Sauberer ist ein Hinweis, dass die Prüfung noch aussteht.

Widerrufsbutton ist nicht Kündigungsbutton

Ein Missverständnis räume ich gleich aus dem Weg, weil es mir oft begegnet. Den Kündigungsbutton gibt es schon seit Juli 2022, und viele denken, damit sei das Thema erledigt. Ist es aber nicht. Der Kündigungsbutton ist für laufende Verträge da, also Abos, Mitgliedschaften und ähnliche Dauerverträge. Der neue Widerrufsbutton dagegen ist für den Widerruf einer frischen Bestellung innerhalb der 14 Tage. Zwei verschiedene Dinge, zwei verschiedene Pflichten. Wer Abos verkauft, braucht unter Umständen beides.

Was passiert, wenn Sie nichts tun

Machen wir uns nichts vor, das ist kein zahnloses Gesetz. Ein fehlender Widerrufsbutton lässt sich von außen sehr leicht feststellen, einfach durch einen Blick auf die Seite. Und überall dort, wo Verstöße so einfach zu sehen sind, kommen erfahrungsgemäß irgendwann die Abmahnungen. Dazu kommt ein handfester Nachteil: Fehlt der Button oder die Information dazu, verlängert sich die Widerrufsfrist deutlich, im Zweifel auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Das heißt, ein Kunde könnte seine Bestellung dann noch über ein Jahr später widerrufen. Genau das will niemand.

Mein ehrlicher Rat

Zwei Dinge gebe ich meinen Kunden mit. Erstens: Schauen Sie erst nüchtern nach, ob Sie überhaupt betroffen sind. Haben Sie eine reine Info-Website ohne Online-Bestellung, können Sie das Thema entspannt abhaken. Zweitens, falls Sie doch online verkaufen: Warten Sie damit nicht. Die Pflicht gilt bereits, und der Button ist technisch kein Hexenwerk, wenn die Seite sauber gebaut ist. Bei einem Baukasten-Shop mit vielen Plugins wird es erfahrungsgemäß aufwendiger, aber machbar ist es überall.

Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Sie das betrifft, dann schaue ich mir Ihren Shop gerne gemeinsam mit Ihnen an. Schreiben Sie mir, ich sage Ihnen ehrlich, ob Sie handeln müssen und was konkret zu tun ist. Manchmal lautet die Antwort auch schlicht: Bei Ihnen ist alles gut.

Kleiner Hinweis noch: Dieser Beitrag gibt den Stand nach bestem Wissen wieder und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung in Ihrem Fall fragen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.

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Häufige Fragen

Muss ich einen Widerrufsbutton haben, wenn meine Website nur informiert?

Nein. Die Pflicht greift nur, wenn Kunden online direkt einen Vertrag abschließen können, zum Beispiel in einem Shop mit Kaufen-Button. Eine reine Info-Website, die nur Ihre Leistungen zeigt und zum Anruf oder zur E-Mail einlädt, braucht keinen Widerrufsbutton.

Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet und platziert sein?

Er muss gut lesbar mit "Vertrag widerrufen" oder einer gleich eindeutigen Formulierung beschriftet und während der gesamten Widerrufsfrist leicht auffindbar sein. Ein unauffälliger Link im Footer genügt nicht, er muss sich durch Farbe oder Kontrast klar abheben.

Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsbutton und Kündigungsbutton?

Den Kündigungsbutton gibt es seit 2022, er ist für laufende Verträge wie Abos gedacht. Der neue Widerrufsbutton ist für den Widerruf einer frischen Online-Bestellung innerhalb der 14-tägigen Frist. Wer Abos verkauft, braucht unter Umständen beides.

Was passiert, wenn ich den Widerrufsbutton nicht einbaue?

Das Fehlen lässt sich von außen leicht feststellen, deshalb drohen Abmahnungen. Außerdem verlängert sich die Widerrufsfrist bei fehlender Umsetzung deutlich, im Zweifel auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Ein Kunde könnte dann noch lange nach dem Kauf widerrufen.

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