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Google Fonts und die Abmahnung: Warum diese Schriftarten Ihre Website teuer machen können

Recht· 5 Min. Lesezeit

Viele Firmenseiten laden Google-Schriftarten heimlich von Googles Servern und übertragen dabei die IP-Adresse jedes Besuchers. Genau das nutzen Abmahner aus. Ich zeige, wie Sie das Risiko mit einem Handgriff ausräumen.

Ganz ehrlich: Die meisten Website-Betreiber, die eine Abmahnung wegen Google Fonts im Briefkasten hatten, wussten vorher gar nicht, dass ihre Seite überhaupt Schriftarten von Google nachlädt. Das läuft komplett im Hintergrund, eingebaut vom Theme oder vom Baukasten, und niemand hat je bewusst darauf geklickt. Genau das macht das Thema so tückisch. Ich erkläre Ihnen hier, worum es geht, warum das rechtlich immer noch nicht endgültig geklärt ist und was Sie ganz konkret tun können, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Worum geht es bei Google Fonts überhaupt?

Google Fonts ist eine riesige, kostenlose Sammlung von Schriftarten, die praktisch jeder im Web nutzt. Der Haken sitzt nicht in der Schrift selbst, sondern darin, wie sie geladen wird. Im Normalfall bindet eine Website die Schrift direkt von den Google-Servern ein. Das heißt: Sobald jemand Ihre Seite öffnet, holt sein Browser die Schrift live bei Google, und dabei wird die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen, in aller Regel in die USA.

Und genau diese IP-Adresse ist der Knackpunkt. Sie gilt als personenbezogenes Datum. Das Landgericht München I hat schon Anfang 2022 entschieden, dass eine solche ungefragte Übermittlung an Google gegen die DSGVO verstößt, und einem Website-Besucher 100 Euro Schadensersatz zugesprochen. Seitdem ist die Sache in der Welt.

Die Abmahnwelle und warum sie so viel Ärger gemacht hat

Kaum war das Urteil da, entdeckten findige Leute darin ein Geschäftsmodell. Es wurden Programme geschrieben, die automatisiert Zehntausende Websites nach extern geladenen Google Fonts abscannen. Wer erwischt wurde, bekam ein Schreiben mit der Forderung, Schadensersatz zu zahlen, oft in der Größenordnung von 170 Euro. Ein einzelner Abmahner soll auf diesem Weg über 100.000 Schreiben verschickt haben.

Machen wir uns nichts vor: Das war für viele kleine Betriebe ein echter Schock. Die gute Nachricht ist, dass die Gerichte diesem Massengeschäft inzwischen deutlich kritischer gegenüberstehen. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat in Tausenden Fällen wegen des Verdachts auf Abmahnbetrug und versuchte Erpressung ermittelt, weil viele dieser Abmahner ihre Seiten selbst gar nicht besucht, sondern nur automatisiert provoziert hatten. Wer massenhaft und rein aufs Geld schielend abmahnt, kommt vor Gericht heute deutlich schlechter weg als 2022.

Der aktuelle Stand: der EuGH muss ran

Endgültig geklärt ist die Rechtslage trotzdem noch nicht, und deshalb sollten Sie das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Der Bundesgerichtshof hat die Sache im August 2025 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt und ihm drei Kernfragen gestellt: Ist die dynamische IP-Adresse in solchen Fällen wirklich ein personenbezogenes Datum? Steht jemandem Schadensersatz zu, der den Verstoß absichtlich selbst herbeigeführt hat? Und führt ein reines Massengeschäft mit Abmahnungen dazu, dass der Anspruch entfällt?

Bis der EuGH darüber entschieden hat, gilt: Das eigentliche datenschutzrechtliche Problem ist nicht vom Tisch. Die Frage ist nur, ob und wie viel Geld ein Abmahner am Ende noch dafür verlangen kann. Für Sie als Betreiber heißt das, das Risiko lässt sich nicht wegdiskutieren, aber es lässt sich mit einem einzigen technischen Handgriff komplett ausräumen.

Die Lösung ist einfacher, als Sie denken

Der Trick ist, die Schriften nicht mehr live von Google zu laden, sondern sie einmal herunterzuladen und direkt auf Ihrem eigenen Server abzulegen. Man nennt das lokales Hosten. Dann holt der Browser Ihres Besuchers die Schrift bei Ihnen, nicht bei Google, und es wird gar keine IP-Adresse mehr an einen Dritten übertragen. Damit ist der ganze Abmahngrund weg.

So gehen Sie vor, wenn Sie es selbst in die Hand nehmen wollen:

  • Die benötigte Schrift bei Google Fonts heraussuchen und herunterladen.
  • Mit einem kostenlosen Werkzeug wie dem Google Webfonts Helper direkt die passenden Dateien im modernen Format WOFF2 erzeugen.
  • Diese Dateien auf Ihren Server laden.
  • In der Stylesheet-Datei die Schrift per @font-face auf die lokalen Dateien verweisen lassen, statt auf die Google-Adresse.

Nebenbei hat das sogar einen echten Vorteil: Lokal gehostete Schriften laden meist schneller, weil der Umweg über die Google-Server wegfällt. Ihre Seite wird also nicht nur rechtssicherer, sondern häufig auch einen Tick flotter.

Nicht nur Schriften: Wo noch IP-Adressen abfließen

Wenn Sie schon dabei sind, lohnt sich ein Blick auf die üblichen Verdächtigen, die genauso ungefragt Daten an Dritte schicken. Google Maps, eingebettete YouTube-Videos, Google reCAPTCHA in Kontaktformularen und diverse Tracking-Tools funktionieren nach demselben Muster: Sie laden Inhalte von externen Servern und übertragen dabei die IP des Besuchers, bevor der überhaupt zugestimmt hat. Für diese Dienste brauchen Sie entweder eine echte, vorherige Einwilligung über einen sauberen Cookie-Banner oder eine sogenannte Zwei-Klick-Lösung, bei der zum Beispiel die Karte erst nach aktivem Klick geladen wird.

Gerade bei fertigen Vorlagen und Baukästen ist Vorsicht angebracht. Viele Themes und Seitenbaukästen ziehen Google Fonts automatisch von außen, ohne dass Sie es je eingestellt haben. Prüfen lässt sich das mit kostenlosen Online-Scannern, die eine Seite genau darauf abklopfen, welche externen Verbindungen sie beim Aufruf herstellt.

Mein Fazit

Google Fonts sind eine feine Sache, das Problem ist nie die Schrift, sondern der Weg, auf dem sie geladen wird. Solange sie live von Google kommt, fließt bei jedem Seitenaufruf eine IP-Adresse ab, und das ist der Angriffspunkt für Abmahner. Ob die vor Gericht am Ende noch Geld bekommen, muss der EuGH klären. Warten würde ich darauf aber nicht. Die Schriften lokal einzubinden ist überschaubarer Aufwand und räumt das Risiko dauerhaft aus dem Weg. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Seite betroffen ist, schauen Sie einmal mit einem Scanner nach oder schreiben Sie mir, dann sehe ich mir das an. Lieber einmal sauber gemacht als auf einen Brief warten, den keiner haben will.

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Häufige Fragen

Ist eine Google-Fonts-Abmahnung 2026 noch gültig?

Das eigentliche Datenschutzproblem besteht weiter, denn beim Laden von Googles Servern wird die IP-Adresse des Besuchers übertragen. Ob Abmahner dafür noch Schadensersatz verlangen können, hat der BGH im August 2025 dem EuGH vorgelegt. Bis zur Entscheidung sollten Sie das Risiko ernst nehmen und die Schriften lokal einbinden.

Woran erkenne ich, ob meine Website Google Fonts extern lädt?

Viele Themes und Baukästen laden die Schriften unbemerkt von außen. Mit kostenlosen Online-Scannern können Sie Ihre Seite prüfen. Sie zeigen an, welche externen Verbindungen beim Aufruf zu Google-Servern hergestellt werden.

Wie binde ich Google Fonts rechtssicher ein?

Sie laden die Schrift einmal herunter, legen die Dateien im Format WOFF2 auf Ihrem eigenen Server ab und verweisen im Stylesheet per @font-face darauf. Dann wird keine IP mehr an Google übertragen. Der Google Webfonts Helper hilft dabei kostenlos.

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