KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was für Ihre Website gilt
Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Wer KI-Bilder, KI-Texte oder einen Chatbot auf seiner Website nutzt, muss sie unter bestimmten Bedingungen kennzeichnen. Ich erkläre, was Pflicht ist, was nicht, und was kleine Betriebe wirklich tun müssen.
KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was für Ihre Website gilt
Ganz ehrlich, in den letzten Monaten hat fast jeder meiner Kunden angefangen, KI zu benutzen. Der eine lässt sich Produkttexte schreiben, der andere baut sich Bilder für die Startseite, der dritte hat einen Chatbot in die Ecke seiner Website gesetzt. Völlig in Ordnung, ich mache das an manchen Stellen selbst. Nur ändert sich am 2. August 2026 etwas Wichtiges: Ab dann gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Und die betreffen nicht nur die großen Tech-Konzerne, sondern auch den Handwerksbetrieb aus Essen, der ein KI-Bild auf seine Seite stellt.
Bevor Sie jetzt nervös werden: Für die meisten kleinen Betriebe ist das kein Drama. Aber man sollte wissen, was gilt. Die ehrliche Einordnung dauert fünf Minuten, und die nehme ich mir hier.
Was am 2. August 2026 in Kraft tritt
Die KI-Verordnung, oft AI Act genannt, gilt seit 2024 und wird in Stufen scharf geschaltet. Der 2. August 2026 ist die Stufe, die den normalen Mittelstand zum ersten Mal wirklich trifft. Ab dann müssen bestimmte KI-Inhalte für den Nutzer erkennbar sein.
Der Gedanke dahinter ist simpel und, wie ich finde, vernünftig: Wer etwas liest, sieht oder hört, soll wissen, ob ein Mensch oder eine Maschine dahintersteckt. Es geht nicht darum, KI zu verbieten. Es geht um Ehrlichkeit gegenüber dem Besucher.
Wichtig ist noch die Sprache der Verordnung, denn die verwirrt gern. Dort heißt derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt, "Betreiber". Wenn Sie also ChatGPT, Midjourney oder ein ähnliches Werkzeug beruflich nutzen, sind Sie in diesem Sinne Betreiber. "Anbieter" ist dagegen der, der das KI-System selbst entwickelt und auf den Markt bringt. Das sind Sie mit ziemlicher Sicherheit nicht.
Was Sie kennzeichnen müssen
Drei Bereiche sind für eine normale Firmenwebsite relevant.
Erstens der Chatbot. Wenn auf Ihrer Seite ein KI-Assistent mit den Besuchern spricht, muss der Nutzer spätestens zu Beginn der Unterhaltung erkennen, dass er mit einer Maschine schreibt und nicht mit Ihnen. Ein Satz im ersten Fenster reicht völlig, etwa: Dieser Assistent ist ein KI-System. Kein Aufwand, aber viele Chat-Widgets haben das im Standard nicht aktiviert.
Zweitens realistische KI-Bilder, Videos und Tonaufnahmen. Hier zielt die Verordnung auf sogenannte Deepfakes. Gemeint sind Inhalte, die reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse zeigen und dabei so echt wirken, dass ein Betrachter sie für echt halten kann. Das klingt nach Politik und Promi-Videos, liegt im Alltag aber näher, als man denkt. Denken Sie an ein KI-generiertes Team-Foto, das aussieht wie Ihre echte Belegschaft. Oder an ein Produktbild, das ein Produkt zeigt, das es so gar nicht gibt. Oder an eine Referenzbaustelle, die nie existiert hat. Solche Bilder müssen Sie als künstlich erzeugt kennzeichnen.
Drittens bestimmte KI-Texte. Und hier kommt die Entwarnung, die mir bei Kunden am wichtigsten ist: Die Kennzeichnungspflicht für Texte greift nur, wenn drei Dinge zusammenkommen. Der Text muss die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, er muss ganz oder überwiegend von der KI stammen, und es darf keine echte menschliche Prüfung stattgefunden haben. Ihre Leistungsseite, Ihre Produktbeschreibung, Ihr Werbetext fallen also nicht darunter. Auch ein Ratgeber, den ein Mensch inhaltlich geprüft und verantwortet hat, braucht keinen Hinweis.
Was Sie nicht kennzeichnen müssen
Das ist der Teil, den die Schlagzeilen gern unterschlagen, deshalb nenne ich ihn ausdrücklich:
- Marketing- und Werbetexte, auch wenn KI beim Formulieren geholfen hat.
- Texte mit echter redaktioneller Kontrolle. Wenn ein Mensch den Inhalt inhaltlich geprüft und die Verantwortung übernommen hat, entfällt die Pflicht.
- Normale Bildbearbeitung. Zuschneiden, Aufhellen, Farbkorrektur und Rauschentfernung bleiben unkritisch. Erst wenn eine Bearbeitung die Aussage des Bildes wesentlich verändert, wird es heikel.
- Rein private Nutzung ohne geschäftlichen Zusammenhang.
Kurz gesagt: Wer KI als Werkzeug benutzt und selbst am Steuer bleibt, hat sehr wenig zu tun. Wer KI unkontrolliert publizieren lässt, hat ein Problem. Das finde ich ziemlich fair geregelt.
Wie eine Kennzeichnung aussehen muss
Es gibt keine amtliche Vorlage, aber klare Anforderungen. Der Hinweis muss klar, eindeutig und für einen durchschnittlichen Besucher verständlich sein, und er muss spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt auffallen. Er gehört also an den Inhalt selbst, nicht ins Impressum und nicht ins Kleingedruckte am Seitenende.
Bei einem Bild heißt das in der Praxis: sichtbar am oder im Bild, nicht irgendwo weit darunter. Bei einem Video zu Beginn und nach längeren Unterbrechungen wie Werbung. Bei Audio als hörbarer Hinweis. Formulierungen wie "KI-generiert", "Mit KI erstellt" oder "KI-Bild" reichen aus, und im deutschsprachigen Raum sollte der Hinweis auch auf Deutsch stehen. Ein Punkt, der gern vergessen wird: Der Hinweis muss barrierefrei zugänglich sein. Ein Screenreader muss ihn also vorlesen können, ein reines Wasserzeichen im Bild genügt dafür nicht.
Was passiert, wenn Sie nichts tun
Machen wir uns nichts vor, der Bußgeldrahmen ist happig. Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten sieht die Verordnung bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Bevor Sie jetzt erschrecken: Bei kleinen und mittleren Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Wert als Obergrenze, und die Behörden müssen Schwere, Dauer und Vorsatz berücksichtigen. Ein Schlosserbetrieb mit einem unbeschrifteten KI-Bild muss also kein Millionenbußgeld fürchten.
In Deutschland ist inzwischen auch geklärt, wer prüft. Das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung hat im Juli 2026 den Bundesrat passiert, die Bundesnetzagentur wird die zentrale Marktüberwachungsbehörde und bekommt eine Koordinierungsstelle für die anderen Aufsichtsbehörden an die Seite. Ab August können die Behörden Unterlagen anfordern, Systeme prüfen und Abhilfe verlangen.
Realistischer als das Bußgeld halte ich für kleine Betriebe aber etwas anderes: die Abmahnung. Mehrere Anwälte ordnen die Kennzeichnungspflicht als Marktverhaltensregel ein. Ein Wettbewerber könnte einen Verstoß dann über das Wettbewerbsrecht abmahnen. Ob diese Einordnung vor Gericht am Ende hält, ist noch nicht entschieden. Aber genau dieses Muster habe ich bei Google Fonts und bei Cookie-Bannern schon zweimal erlebt, und es hat jedes Mal Betriebe Geld gekostet, die einfach nur nichts davon wussten.
Meine Empfehlung: eine halbe Stunde, dann sind Sie durch
So gehe ich das mit meinen Kunden an:
- Inventur machen. Wo auf Ihrer Seite steckt KI? Prüfen Sie Bilder, Texte, Chatbot und Sprachausgabe und schreiben Sie das Ergebnis einmal auf.
- Bilder ehrlich prüfen. Zeigt ein KI-Bild etwas, das echt wirkt und echt sein könnte, also Menschen, Räume, Produkte, Projekte? Dann kennzeichnen. Rein abstrakte oder erkennbar künstlerische Grafiken sind unkritischer.
- Chatbot ansehen. Steht der Hinweis wirklich am Anfang der Unterhaltung? Wenn nicht, einen Satz ergänzen, das ist meist in fünf Minuten erledigt.
- Texte verantworten. Lesen Sie gegen, korrigieren Sie, übernehmen Sie die Verantwortung für den Inhalt. Das ist ohnehin die bessere Arbeitsweise, und es löst die Textfrage nebenbei.
- Datum notieren. Der 2. August 2026 ist der Stichtag. Danach gilt die Pflicht, ob Sie davon wussten oder nicht.
Fazit
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist keine Katastrophe und kein Grund, KI wieder abzuschaffen. Sie ist ein Ehrlichkeitsgebot, und wer ohnehin sauber arbeitet, muss meistens nur an zwei, drei Stellen einen Hinweis ergänzen. Teuer wird es nur für die, die gar nicht hinschauen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Seite betroffen ist, dann schreiben Sie mir. Ich sehe mir Ihre Website an und sage Ihnen ehrlich, was zu tun ist. Manchmal lautet die Antwort auch: bei Ihnen nichts.
Kleiner Hinweis noch: Dieser Beitrag gibt den Stand von Juli 2026 nach bestem Wissen wieder und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung in Ihrem Fall fragen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.
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Häufige Fragen
Muss ich jeden Text kennzeichnen, bei dem KI geholfen hat?
Nein. Die Kennzeichnungspflicht für Texte greift nur, wenn der Text die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert, überwiegend von der KI stammt und niemand ihn redaktionell geprüft hat. Werbe-, Marketing- und Produkttexte fallen nicht darunter, und sobald ein Mensch den Inhalt prüft und verantwortet, entfällt die Pflicht ohnehin.
Mein KI-Bild zeigt niemanden Echten. Muss ich es trotzdem kennzeichnen?
Die Pflicht zielt auf Inhalte, die reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse zeigen und dabei echt wirken. Ein KI-Bild, das nach einem echten Team, einem echten Produkt oder einer echten Baustelle aussieht, sollten Sie kennzeichnen. Rein abstrakte oder erkennbar künstlerische Grafiken sind deutlich unkritischer. Im Zweifel ist der Hinweis der sichere Weg.
Wie hoch ist das Risiko für einen kleinen Betrieb wirklich?
Der Bußgeldrahmen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes klingt dramatisch, für kleine und mittlere Unternehmen gilt aber der jeweils niedrigere Wert als Obergrenze, und die Behörde muss die Umstände berücksichtigen. Realistischer ist für kleine Betriebe die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Mitbewerber, wie man es von Google Fonts und Cookie-Bannern kennt.
Was muss ich bei einem Chatbot auf meiner Website beachten?
Der Besucher muss spätestens zu Beginn der Unterhaltung erkennen, dass er mit einem KI-System schreibt und nicht mit einem Menschen. Ein klarer Hinweis im ersten Chatfenster reicht aus. Viele fertige Chat-Widgets haben diesen Hinweis nicht standardmäßig aktiviert, deshalb lohnt ein kurzer Blick in die Einstellungen.
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