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Reicht Instagram statt eigener Website? Meine ehrliche Antwort für kleine Betriebe

Sichtbarkeit· 6 Min. Lesezeit

Viele kleine Betriebe setzen nur noch auf Instagram und Facebook. Ich erkläre, warum ein gemietetes Profil eine eigene Website nicht ersetzt: sinkende Reichweite, Kontosperrungen ohne Ansprechpartner und die Impressumspflicht, die auch auf Social Media gilt.

Ganz ehrlich, diese Frage bekomme ich fast jede Woche gestellt. "Ich habe doch Instagram und eine Facebook-Seite, brauche ich da überhaupt noch eine eigene Website?" Und die Frage ist ja nicht dumm. Ein Profil ist in zehn Minuten angelegt, kostet keinen Cent, die Fotos sind schnell hochgeladen, und die ersten Anfragen kommen tatsächlich darüber rein. Trotzdem rate ich fast immer zu beidem. Nicht, weil ich Websites baue, sondern weil ich weiß, was passiert, wenn der einzige Kanal eines Betriebs plötzlich weg ist.

Der Unterschied, auf den es wirklich ankommt

Ein Social-Media-Profil ist gemietet. Eine eigene Website gehört Ihnen.

Das klingt nach Haarspalterei, ist aber der ganze Kern. Auf Instagram, Facebook oder TikTok gelten die Regeln der Plattform. Die Plattform bestimmt, wer Ihre Beiträge sieht, welche Inhalte erlaubt sind und ob Ihr Konto morgen noch existiert. Sperrungen treffen auch Betriebe, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, zum Beispiel nach einem Hackerangriff auf das Konto. Und dann beginnt das eigentliche Problem: Es gibt keine Telefonnummer, bei der Sie anrufen können. Die Verbraucherzentrale bietet inzwischen sogar eine eigene Hilfe an, mit der Betroffene einen Widerspruch gegen die Sperrung ihres Meta-Kontos erstellen können. Das sagt eigentlich alles über die Erreichbarkeit dieses Supports.

Bei Ihrer eigenen Domain, zum Beispiel ihrbetrieb.de, kann Ihnen dagegen niemand den Stecker ziehen. Der Hoster ist austauschbar, die Inhalte gehören Ihnen, die Adresse bleibt. Solche Kontosperrungen gibt es regelmäßig, und wer dann nichts Eigenes hat, steht mit jahrelangem Aufbau an einem ganz normalen Dienstagvormittag wieder bei null.

Reichweite ist nicht das, wofür viele sie halten

Der zweite Punkt trifft sogar die Betriebe, deren Konto nie gesperrt wird. Denn selbst Ihre eigenen Follower bekommen Ihre Beiträge längst nicht mehr zuverlässig angezeigt.

Auswertungen verschiedener Analyse-Dienste zeigen für Instagram zuletzt im Schnitt einstellige Prozentwerte bei der organischen Reichweite, also beim Anteil der Follower, die einen Beitrag ohne Werbebudget überhaupt zu sehen bekommen. Bei Facebook-Seiten liegen die Werte noch darunter. Von hundert Menschen, die Ihnen aktiv folgen, erreichen Sie also nur einen kleinen Teil. Der Rest sieht das, was der Algorithmus lieber ausspielt. Diese Werte sind über die letzten Jahre stetig gefallen, und der Grund dafür liegt auf der Hand: Reichweite ist zu einem Produkt geworden, das die Plattformen verkaufen.

Eine Website funktioniert andersherum. Wer Ihren Namen bei Google eintippt oder nach "Elektriker Essen Rüttenscheid" sucht, landet direkt bei Ihnen. Da entscheidet kein Algorithmus, ob Sie heute interessant genug sind.

Was Kunden vor dem Anruf wirklich prüfen

Überlegen Sie einmal, wie Sie selbst vorgehen, wenn Sie einen Dachdecker brauchen. Sie fragen im Bekanntenkreis oder suchen bei Google. Dann lesen Sie Bewertungen. Und danach wollen Sie sehen, wer da eigentlich dahintersteckt. In einer GfK-Umfrage im Auftrag von Greven Medien gaben knapp 58 Prozent der Befragten an, vor einer verbindlichen Kaufentscheidung die Website des Anbieters anzusehen. Direkt nach den Bewertungen ist das der zweitwichtigste Anlaufpunkt.

Ein Instagram-Feed beantwortet die entscheidenden Fragen aber selten: was die Arbeit ungefähr kostet, ob Sie auch bis nach Kettwig herausfahren, wie lange es den Betrieb schon gibt und wer haftet, wenn etwas schiefgeht. Solche Antworten gehören auf eine Leistungsseite und nicht unter ein Foto vom letzten Badumbau.

Der rechtliche Teil, den viele übersehen

Ein Punkt geht in der Diskussion fast immer unter. Die Impressumspflicht nach § 5 DDG gilt nämlich nicht nur für Websites, sondern für jedes geschäftsmäßig genutzte Online-Angebot. Also auch für Ihre Facebook-Seite und Ihr Instagram-Profil. Die Pflichtangaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Genau da wird es auf Social Media unbequem. In eine Instagram-Bio passen 150 Zeichen, ein vollständiges Impressum passt dort schlicht nicht hinein. Der übliche Weg ist deshalb ein klar beschrifteter Link auf die Impressumsseite der eigenen Website. Wer keine Website hat, behilft sich mit Notlösungen, die im Streitfall wackeln. Fehlende oder unvollständige Pflichtangaben sind ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß, Wettbewerber und Verbände können abmahnen, und nach § 33 DDG sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund, die Sache von Anfang an sauber zu regeln. Nebenbei bemerkt: Die Datenschutzerklärung steht vor genau demselben Platzproblem.

Was ich kleinen Betrieben konkret rate

Ich halte nichts davon, Social Media schlechtzureden. Beides zusammen ist stärker als eines allein, sofern die Aufgabenteilung stimmt:

  • Die Website ist Ihr Zuhause. Dort stehen Leistungen, Preisrahmen, Referenzen, Kontaktmöglichkeiten, Impressum und Datenschutz. Dort landen Menschen, die bereits nach Ihnen suchen.
  • Social Media ist Ihr Schaufenster. Dort zeigen Sie laufende Projekte, die Leute im Betrieb und den Arbeitsalltag. Dort erreichen Sie Menschen, die noch gar nicht nach Ihnen gesucht haben.
  • Das Google-Unternehmensprofil ist Ihr Wegweiser. Es liefert Öffnungszeiten, Route und Bewertungen und verlinkt auf die Website.

Ein praktischer Hinweis kommt noch dazu, der gern unterschätzt wird. Sammeln Sie Kontakte an einer Stelle, die Ihnen gehört. Eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse aus dem Kontaktformular bleibt Ihnen erhalten, auch wenn ein Profil verschwindet. Follower bleiben Ihnen nicht.

Wie groß muss so eine Website denn sein?

Deutlich kleiner, als die meisten befürchten. Für einen lokalen Betrieb reichen am Anfang oft vier oder fünf Seiten: Startseite, Leistungen, eine Seite über den Betrieb, Kontakt sowie Impressum und Datenschutz. Wichtig ist vor allem, dass die Seite auf dem Handy schnell lädt, dass die Telefonnummer mit einem Fingertipp erreichbar ist und dass ein Besucher innerhalb weniger Sekunden versteht, was Sie machen und wo Sie es machen.

Zur Einordnung noch eine Zahl: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hatten 2023 rund 69 Prozent der Unternehmen in Deutschland eine eigene Website, bei den Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten waren es etwa 55 Prozent. In vielen lokalen Branchen ist eine ordentliche Seite also immer noch ein echter Vorteil und keine Selbstverständlichkeit.

Mein ehrliches Fazit

Wenn Ihr Betrieb heute ausschließlich über Instagram oder Facebook stattfindet, dann steht Ihr Geschäft auf einem Fundament, das jemand anderem gehört. Solange alles läuft, merken Sie davon überhaupt nichts. Genau deshalb fällt es erst auf, wenn es zu spät ist.

Meine Empfehlung ist völlig unspektakulär: Sichern Sie sich eine eigene Domain, bauen Sie eine kleine, ehrliche Website darauf und posten Sie danach munter weiter wie bisher. Das eine ersetzt das andere nicht, es stützt es. Und wenn Sie unsicher sind, wie klein Sie anfangen können, dann schreiben Sie mir kurz. Ich sage Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall reicht, auch wenn die Antwort weniger Aufwand bedeutet, als Sie erwartet hätten.

Kleiner Hinweis noch: Dieser Beitrag gibt den Stand nach bestem Wissen wieder und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung in Ihrem Fall fragen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.

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Häufige Fragen

Reicht ein Instagram-Profil als Ersatz für eine eigene Website?

In den meisten Fällen nicht. Ein Profil gehört der Plattform, nicht Ihnen. Bei einer Sperrung ist Ihr gesamter Auftritt weg, und die organische Reichweite sinkt seit Jahren. Eine eigene Domain bleibt Ihnen dagegen erhalten und ist über Google direkt auffindbar.

Brauche ich auf Facebook und Instagram ein Impressum?

Ja, sobald Sie das Profil geschäftsmäßig nutzen. Die Impressumspflicht nach § 5 DDG gilt für jedes geschäftliche Online-Angebot, also auch für Social-Media-Profile. Üblich ist ein klar beschrifteter Link auf die Impressumsseite der eigenen Website, weil die Angaben in eine Instagram-Bio nicht hineinpassen.

Wie klein darf eine Website für einen kleinen Betrieb sein?

Vier bis fünf Seiten reichen am Anfang oft aus: Startseite, Leistungen, eine Seite über den Betrieb, Kontakt sowie Impressum und Datenschutz. Wichtiger als der Umfang sind eine schnelle Ladezeit auf dem Handy und eine Telefonnummer, die sich mit einem Fingertipp anrufen lässt.

Soll ich Social Media aufgeben, wenn ich eine Website habe?

Nein. Beides zusammen wirkt am besten. Die Website ist Ihr Zuhause für Leistungen, Preise und Rechtstexte, Social Media ist das Schaufenster für laufende Projekte und den Arbeitsalltag. Das eine ersetzt das andere nicht, es stützt es.

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